Unsere
Gesellschaft wirkt im Gebiet der Eintreibungen durch eine eigene
Ermittlungsstruktur, sowie mittels eines gefestigten
Informationsnetzes, dass sich infolgedessen im Verlauf der Jahre
entwickelt hat, eine straff funktionierende Methode, um die Nachteile
einer Eintreibungshandlung, konzipiert im traditionellen Sinn, zu
beseitigen. Wir bieten berufliche Qualifikationen, Kompetenz,
Intelligenz und vor allem Diplomatie für die Eintreibung Ihrer
Krediten an.
Wir überprüfen die Adresse des Schuldners, oder in jedem Platz wo er
erreichbar ist, um eine Verhandlung herzustellen, die zu einer
aussergerichtlichen Entscheidung der Akte bringt. Unsere Gesellschaft
übermittelt einem Rechnungsauszug vom der anvertrauten Akte, mit der
Überweisung der wiedererlangten Beträgen (Nettobetrag von der
festgesetzten Provision). Für die aussergerichtlichen, ungelösten
Akten, liefern wir dem Auftraggeber eine Zusammenfassung des
durchgeführten Besuchsprotokolls, dass die Informationen über die
Vermögensübersicht des
Schuldners und Komponente der Einschätzung einer Gelegenheit von einem
Gerichtsverfahren enthalten.
Unsere Arbeit
entwickelt sich in zwei Stufen:
1 Aussergerichtliche Stufe
Die unumgängliche Voraussetzung um eine
Eintreibungshandlung mit annehmbaren guten Erfolg zu stützen, wird es
wiedergegeben durch die Vorermittlung über die Vermögens- und
Finanzsituation des Schuldners.
Die Möglichkeit, im Voraus zu wissen, von
dem Vorhandensein von Mobilien oder Immobilien,
Einkommen aus
unselbständiger Arbeit oder selbständiger Arbeit des Schuldners,
begründet in der Tat die beste Garantie um eine Eintreibungshandlung
zu fordern mit grösster Wahrscheinlichkeit auf Erfolg.
Die Ermittlungsstufe wird persönlich von
den Beauftragten geführt, die in der Struktur eingefügt sind und wird
nicht erschöpft, wie es häufig geschieht, in der einfachen und
sterilen Ansammlung von verschiedenen Zeugnissen in den öffentlichen
Ämtern, aber es erweitert sich auf die Erfassung von vertraulichen
Informationen auf weitem Spektrum, bei allen Personen, die ein
Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner hatten.
Die gereifte Erfahrung, zeigt, dass es von
grundlegendem Wert für den Kunden ist, in begrenzter Zeiten eine
aussergerichtliche Eintreibungsstufe zu definieren.
Innert einer Frist
von 30 Tagen von der
Verleihung des Auftrages an, können wir das Gesamtausmass der ganzen
Lage des Schuldners kennen und fortfahren mit der Erschöpfung der
aussergerichtlichen Stufe mittels der Forderung an den Schuldner, für
die Löschung der Gläubigeransprüche zu sorgen.
2 Gerichtliche Stufe
Die mangelnde
aussergerichtliche Einlösung deutet nicht notwendigerweise die
endgültige Uneintreibarkeit des Kredites an .
An diesem
Punkt kann die Szene zwei unterschiedliche Formen annehmen:
1) wenn infolge der gewonnenen Informationen auftaucht, dass der
Schuldner keine pfändbare Güter besitzt, kann es nützlich sein, nicht
andere Handlungen anzufangen, oder man kann offenbaren wie vorteilhaft
es ist, mit einem gerichtlichen Vorgehen fort zu fahren, mit sicherem
negativen Ergebnis, zum einzigen und ausschliesslichem Ziel, den
uneintreibbaren Kredit in Abzug zu bringen, auf eine flexible
Anwendung die gerichtlichen Tarife zählend.
2) die zweite Szene öffnet sich mit der Förderung einer
Eintreibungshandlung des Kredites durch den Eingriff eines vertrauten
Rechtsanwaltes.
Man
muss immer die grösste Vorsicht walten lassen, wenn man ein
gerichtliches Vorgehen anfängt, dessen Kosten erheblich steigen können
und ganz zu Lasten des Gläubigers zurückfallen, wenn das Ergebnis
negativ ist.
Das
synergistische
Verhältnis, das unsere Firma mit der eigenen Gruppe von
Vertrauensrechtsanwälten hat, ist ausgestreckt um alle Gefahren von
einem gerichtlichen Vorgehen der Eintreibung zu wagen.
Kurz gesagt wird das Rechtsverfahren nur
und ausschließlich gefördert, im Falle von
von sicheren Akten, oder wenn im Anschluss von den schon
durchgeführten Nachforschungen in der aussergerichtlichen Phase, es
einen Grund gibt, zu denken, dass das Vermögen des Schuldners
ausreichend ist, um den Gläubigeranspruch zu löschen.
Dieser wichtige Aspekt fehlt in der
Vermutung von einer getrennten Handlung von
dem Vertrauensrechtsanwaltes des Gläubigers: im üblichem, ausser
bestimmten Fällen, sind eher die Rechtsanwälte nachsichtig beim
Entscheiden vom handeln gegen einen Schuldner, ohne sich über seine
Wirtschaftslage zu vergewissern; wie alle wissen, in Anbetracht, dass
die gesetzliche Beistandsleistung eine Pflicht ist und nicht das Ende,
die Kompetenzen kommen unverändert den Rechtsanwälten zu, sei es im
Falle von positiven oder negativem Ergebnis.
Da es bekannt ist, dass im Falle eines
negativen Ergebnisses des Rechtsverfahrens, zur Last des Gläubigers
nicht nur die nicht befriedigende Aktiva bleibt, aber auch eine
weitere
finanzielle zusätzliche Last, bestehend aus den
Rechtsgebühren sowie von den
Verfahrenskosten.
Die Abstimmung von der aussergerichtlichen
Untersuchungsphase zu der eigentlichen gerichtlichen
Rückgewinnung,
bietet die Möglichkeit an,
nur eine bezweckte Klage einzureichen, oder den Rechtsweg nur zu
beschreiten, wenn es begründete Sicherheit von dem Vermögen des
Schuldners gibt.
Diese funktionierende
methodische
Grundlage versucht, die
umfassende Finanzbelastung des Gläubigers auszugleichen, mit einer
ernsten Erwartung, den unbezahlten Kredit zurückzugewinnen.
|