Eingetragene Verbindung
von homosexuellen Paaren - Strafrechtliche, steuerliche und erbliche Regelung.
Die homosexuellen Paare
waren immer benachteiligt in vielen sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen
Bereichen. Die Schikanen, die von den homosexuellen Paaren ausgehalten wurden,
zählt man nicht. In einigen Ländern der Welt, ist die Homosexualität sogar vom
Strafgesetzbuch verfolgt, welches für solche Fälle
sogar nichts weniger als die Todesstrafe vorsieht.
In der Schweiz hat sich das Sozialgewebe
glücklicherweise im Verlauf der letzten Jahre entwickelt und die sexuelle
Toleranz scheint eine erworbene Tatsache zu sein, mindestens bei der Mehrheit
der wählenden Bevölkerung. Zeichen dafür, dass im Verlauf des Monats Juni 2005,
die Helvetische Bevölkerung durch eine Volksabstimmung, das neue Bundesgesetz
für die eingetragenen häusliche Gemeinschaft der homosexuellen Paaren angenommen
hat, welches beträchtlich die Rechtslage der homosexuellen Paaren verbessert,
obwohl dieselbe nicht zu 100 % der Hochzeit gleichgestellt ist. Wie folgend
beschrieben, viele Rechte und Pflichten des Instituts der Hochzeit, findet man
jedoch auch im neuen Gesetz gefestigt.
Das neue Bundesgesetz gesteht den homosexuellen Paaren zu, dass sie ihre
Verbindung de facto im Zivilstandsbüro registrieren können und somit aus
rechtlicher Sicht, die Unantastbarkeit zu garantieren und sanktionieren. Die
häusliche Gemeinschaft der homosexuellen Paaren, wenn pflichtgemäss eingetragen,
ausser um den affektiven Zusammenhang zu stärken, stellt es ein wichtiges
Einsatzstück dar um mit Rechten und die gegenseitigen Pflichten die Verbindung
zu regeln und zu festigen, dass unter vielen Aspekten der Hochzeit
gleichstellbar ist. Ausserdem im steuerlichem Erbbereich, von den
Sozialversicherungen und von der professionellen Fürsorge, das neue Gesetz
stellt die homosexuellen Paare gleich, zum gleichen Mass wie dass der
Heterosexuellen.
Es gibt jedoch Begrenzungen, die absichtlich vom Gesetzgeber auferlegt
wurden. Zum Beispiel, einem homosexuellen Paar ist es nicht erlaubt, ein Kind
anzunehmen. Auch die neue Methologien der
unterstützten Zeugung (künstlich Befruchtung) ist rechtlich nicht erlaubt. Dem
homosexuellen Paar, ist es also noch nicht möglich eine Familie in richtiger
Weise zu gründen. Obgleich es bestimmte Beschränkungen gibt, kann man ruhig
behaupten, dass ein grosser Schritt vorwärts in der Helvetischen Gesetzgebung
verankert wurde, um sehr gut die homosexuellen Paare zu schützen, diese haben
nun die Gelegenheit, ihre Verbindung rechtlich zu bekräftigen und
Verantwortlichkeit, gegenseitige Rechte und Aufgaben an zu nehmen.
Das Gesetz regelt sehr ausführlich und in einer führenden Weise, die
Verbindung von homosexuellen Paaren.
Wie gesagt, zwei Personen des gleichen Geschlechtes können Ihre Verbindung de
facto beim Zivilstandsbüro eintragen lassen. In diesem Fall, sind die
eingetragenen Personen nicht wie Ehegatten betrachtet, aber wie Paare, die durch
eine eingetragene häusliche Gemeinschaft diszipliniert sind. Das Gesetz sieht
exakte Bedingungen vor, um diese Eintragung zu vervollkommnen. Beide Partner
müssen das 18° Altersjahr vollendet haben und fähig der Einsicht sein. Die
eingetragenen Verbindung ist zum Beispiel zwischen Verwandten verboten und
vollbürtigen Brüdern oder Schwestern oder
Blutsverwandten.
Es geht davon aus, dass beide Partner nicht bereits von einer eingetragenen
häuslichen Gemeinschaft oder einer Ehe gebunden sind. Anders gesagt, müssen die
Partner frei sein, vom Gesichtspunkt aus, des Zivilstandes. Noch anders gesagt,
wer von einer eingetragenen häuslichen Gemeinschaft gebunden ist, kann nicht
heiraten. Man erinnert, dass die Ehe zwischen Personen des gleichen
Geschlechtes, in der Schweiz nicht gültig ist, wenn diese im Ausland begangen
ist. Vom Gesichtspunkt aus, von den Schweizer Behörden, können diese Paare nicht
betrachtet werden, als dass sie von einer ehelichen Bindung verbunden sind. Die
Änderung des Familiennamens, eingetreten durch eine solche Ehe, kann jedoch, in
den schweizerischen Zivilstandsregistern eingetragen
werden. Entsprechend dem Bundesgesetz, was die eingetragenen häuslichen
Gemeinschaften von homosexuellen Paaren betrifft, wird eine begangene gültige
Ehe im Ausland zwischen Personen des gleichen Geschlechts, folglich in der
Schweiz anerkannt, als eingetragene häusliche Gemeinschaft.
Die Eintragung im Zivilstandsamt wird persönlich
von beiden Partnern gemacht und muss von einer Reihe von amtlichen Urkunden
bestätigt werden, die unsere Firma Miralux Fiduciaria Sagl für Sie verlangen
und vorbereiten kann, für Kunden, die gesonnen sind, eine Eintragung zu
vervollkommnen.
Es ist nützlich, hervorzuheben, dass die Eintragung von der häuslichen
Gemeinschaft öffentlich ist. Das bedeutet, dass alle Bürger durch das
Zivilstandsamt, die Eintragung der Verbindung überprüfen können.
Die homosexuellen Partner, die ihre Verbindung eingetragen haben, sind
gezwungen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu respektieren, ausserdem
müssen sie gemeinsam für die Erhaltung der häuslichen Gemeinschaft sorgen, jeder
im Mass seiner eigenen Möglichkeiten. Ausserdem können sie nur mit der
Zustimmung von beiden über ihre gemeinsame Wohnung bestimmen (verkaufen, mieten,
Mietvertrag kündigen, verpfänden, mit Hypothek belasten,
usw.). Auf Anfrage müssen gegenseitige Informationen über Einkünfte, Vermögen
und Schulden ausgetauscht werden, wie es bereits durch das Gesetz für
heterosexuelle Paare geschieht.
Wenn ein Partner nicht der eigenen Verpflichtung der Erhaltung und/oder der
Unterstützung zu Gunsten des anderen Partners nachkommt, kann dieser den
Rechtsweg gehen und den Richter anfragen für die Anordnung der Erfüllung.
Die Eintragung der häuslichen Gemeinschaft, hat nicht Konsequenzen auf den
rechtlichen Familiennamen. Jeder Partner behält den eigenen Familiennamen bei.
Während des gemeinsamen Lebens, vertritt jeder Partner die häusliche
Gemeinschaft für die laufenden Notwendigkeiten dieser, sodass seine Taten, auch
den anderen Partner solidarisch verpflichten. Jeder Partner jedoch, kann über
sein Vermögen verfügen und haftet persönlich für seine Schulden. Um
Missverständnisse zu vermeiden, kann jeder Partner ein Inventar von seinen
Gütern vorbereiten, eine Tätigkeit, bei der die Firma Miralux Fiduciaria Sagl
Ihnen ohne weiteres behilflich sein kann bei der Verfassung.
Durch eine Vermögensvereinbarung, bei dem die Firma Miralux Fiduciaria Sagl
Ihnen bei der Verfassung behilflich sein kann, können die Partner eine spezielle
Regelung vereinbaren, im Falle einer Aufhebung der eingetragenen Verbindung.
Ausserdem immer durch eine Vereinbarung von dieser Natur, ist es möglich, zu
entscheiden, dass das Vermögen der Partner geteilt wird gemäss bestimmten
rechtlichen Bestimmungen anstatt anderer. Im praktischen, können die
eingetragenen Paare, sich durch eine spezielle Vereinbarung, die von einer
gesetzlichen Regelung nach Mass, je nach deren Anforderungen und Erwartungen
ausstatten.
Eine solche Vereinbarung ist zum Beispiel sehr ratsam im Fall einer der
Partner Kinder hätte. Die Vereinbarung muss verschiedene Probleme von
gesetzlicher und erblicher Natur regeln, die sich ergeben könnten.
Was das Fremdenrecht und die schweizerische
Staatsbürgerschaft anbetrifft, gelten die gleichen Bedingungen, die bei
den Heterosexuellen Ehepartnern angewendet werden. Für die eingetragenen Paare
ist, die Möglichkeit nicht gegeben, das Verfahren, der erleichterten
Einbürgerung zu bekommen.
Im Bereich des Erbrechtes, der Sozialversicherungen und der
berufliche Vorsorge, sieht das Gesetz für die
homosexuellen Paare, die gleichen Rechte und Pflichten,
wie die der heterosexuellen Ehepartnern vor. Es ist jedoch angebracht,
solche Aspekte mittels einer speziellen Vereinbarung und/oder einem Testament zu
regeln. Man muss aber nicht vergessen, dass das genannte Gesetz neu ist und dass
es für dasselbe keinen rechtswissenschaftlichen Vorgang gibt, sei es in der
Schweiz oder im Ausland. Es ist folglich einfach zu verstehen, dass es schwierig
ist, gewisse Situationen zu regeln, dort wo es der Fall ist, in diesem neuen
gesetzlichen Bereich, wo es keine Erfahrungen und Entscheidungen gibt.
Insofern, kann Miralux Fiduciaria Sagl Ihnen behilflich sein und Sie beraten
was zu Tun ist.
Man denke zum Beispiel an die Tatsache, dass das Gesetz
vorher sieht für das Paar, dass die Verbindung
einvernehmlich löschen möchte, es Pflicht ist, sich an den Zivilrichter
zu wenden. Wenn die Partner mindestens seit einem Jahr getrennt leben, ist es
möglich, die eingetragene Verbindung auch auf Antrag eines einzelnen Partners zu
löschen. Für den Fall, zu bestimmten, einschränkenden Bedingungen, kann der
Zivilrichter, Unterhaltsbeiträge zu Gunsten von einem Partner und zu Lasten des
anderen anordnen.
Mit dem neuen Gesetz, sieht man endlich vor, dass ein
Partner, der sich für Jahre um den Haushalt und den
häuslichen Beistand für seinen Partner gekümmert hat, hat gemäss dem Gesetz
Anrecht auf einen Teil der Erbschaft. Der Teil der Erbschaft ist in einem
solchem Fall, identischem mit dem eines überlebenden Ehepartners von einer
heterosexuellen Paar.
Dank des neuen Gesetzes, kann ein Partner, der seine
gewinnbringende Tätigkeit unterbricht, um sich der Pflege seines Partners zu
widmen, nun eine Unterhaltsrente anerkannt zu bekommen, im Falle einer
Auflösung der eingetragenen Verbindung.
Mit der Eintragung ihrer Verbindung, haben die
homosexuellen Partner folglich die Möglichkeit, Ihre Lebensgemeinschaft in
klarer und sicherer Weise zu festigen und zu regeln.