VERBINDUNGEN VON HOMOSEXUELLEN PAAREN

 

Eingetragene Verbindung von homosexuellen Paaren - Strafrechtliche, steuerliche und erbliche Regelung.

 

Die homosexuellen Paare waren immer benachteiligt in vielen sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Bereichen. Die Schikanen, die von den homosexuellen Paaren ausgehalten wurden, zählt man nicht. In einigen Ländern der Welt, ist die Homosexualität sogar vom Strafgesetzbuch verfolgt, welches für solche Fälle sogar nichts weniger als die Todesstrafe vorsieht.

In der Schweiz hat sich das Sozialgewebe glücklicherweise im Verlauf der letzten Jahre entwickelt und die sexuelle Toleranz scheint eine erworbene Tatsache zu sein, mindestens bei der Mehrheit der wählenden Bevölkerung. Zeichen dafür, dass im Verlauf des Monats Juni 2005, die Helvetische Bevölkerung durch eine Volksabstimmung, das neue Bundesgesetz für die eingetragenen häusliche Gemeinschaft der homosexuellen Paaren angenommen hat, welches beträchtlich die Rechtslage der homosexuellen Paaren verbessert, obwohl dieselbe nicht zu 100 % der Hochzeit gleichgestellt ist. Wie folgend beschrieben, viele Rechte und Pflichten des Instituts der Hochzeit, findet man jedoch auch im neuen Gesetz gefestigt.

Das neue Bundesgesetz gesteht den homosexuellen Paaren zu, dass sie ihre Verbindung de facto im Zivilstandsbüro registrieren können und somit aus rechtlicher Sicht, die Unantastbarkeit zu garantieren und sanktionieren. Die häusliche Gemeinschaft der homosexuellen Paaren, wenn pflichtgemäss eingetragen, ausser um den affektiven Zusammenhang zu stärken, stellt es ein wichtiges Einsatzstück dar um mit Rechten und die gegenseitigen Pflichten die Verbindung zu regeln und zu festigen, dass unter vielen Aspekten der Hochzeit gleichstellbar ist. Ausserdem im steuerlichem Erbbereich, von den Sozialversicherungen und von der professionellen Fürsorge, das neue Gesetz stellt die homosexuellen Paare gleich, zum gleichen Mass wie dass der Heterosexuellen.

Es gibt jedoch Begrenzungen, die absichtlich vom Gesetzgeber auferlegt wurden. Zum Beispiel, einem homosexuellen Paar ist es nicht erlaubt, ein Kind anzunehmen. Auch die neue Methologien der unterstützten Zeugung (künstlich Befruchtung) ist rechtlich nicht erlaubt. Dem homosexuellen Paar, ist es also noch nicht möglich eine Familie in richtiger Weise zu gründen. Obgleich es bestimmte Beschränkungen gibt, kann man ruhig behaupten, dass ein grosser Schritt vorwärts in der Helvetischen Gesetzgebung verankert wurde, um sehr gut die homosexuellen Paare zu schützen, diese haben nun die Gelegenheit, ihre Verbindung rechtlich zu bekräftigen und Verantwortlichkeit,  gegenseitige Rechte und Aufgaben an zu nehmen.

Das Gesetz regelt sehr ausführlich und in einer führenden Weise, die Verbindung von homosexuellen Paaren.

Wie gesagt, zwei Personen des gleichen Geschlechtes können Ihre Verbindung de facto beim Zivilstandsbüro eintragen lassen. In diesem Fall, sind die eingetragenen Personen nicht wie Ehegatten betrachtet, aber wie Paare, die durch eine eingetragene häusliche Gemeinschaft diszipliniert sind. Das Gesetz sieht exakte Bedingungen vor, um diese Eintragung zu vervollkommnen. Beide Partner müssen das 18° Altersjahr vollendet haben und fähig der Einsicht sein. Die eingetragenen Verbindung ist zum Beispiel zwischen Verwandten verboten und vollbürtigen Brüdern oder Schwestern oder Blutsverwandten.

Es geht davon aus, dass beide Partner nicht bereits von einer eingetragenen häuslichen Gemeinschaft oder einer Ehe gebunden sind. Anders gesagt, müssen die Partner frei sein, vom Gesichtspunkt aus, des Zivilstandes. Noch anders gesagt, wer von einer eingetragenen häuslichen Gemeinschaft gebunden ist, kann nicht heiraten. Man erinnert, dass die Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechtes, in der Schweiz nicht gültig ist, wenn diese im Ausland begangen ist. Vom Gesichtspunkt aus, von den Schweizer Behörden, können diese Paare nicht betrachtet werden, als dass sie von einer ehelichen Bindung verbunden sind. Die Änderung des Familiennamens, eingetreten durch eine solche Ehe, kann jedoch, in den schweizerischen Zivilstandsregistern eingetragen werden. Entsprechend dem Bundesgesetz, was die eingetragenen häuslichen Gemeinschaften von homosexuellen Paaren betrifft, wird eine begangene gültige Ehe im Ausland zwischen Personen des gleichen Geschlechts, folglich in der Schweiz anerkannt, als eingetragene häusliche Gemeinschaft.

Die Eintragung im Zivilstandsamt wird persönlich von beiden Partnern gemacht und muss von einer Reihe von amtlichen Urkunden  bestätigt werden, die unsere Firma  Miralux Fiduciaria Sagl für Sie verlangen und vorbereiten kann, für Kunden, die gesonnen sind, eine Eintragung zu vervollkommnen.

Es ist nützlich, hervorzuheben, dass die Eintragung von der häuslichen Gemeinschaft öffentlich ist. Das bedeutet, dass alle Bürger durch das Zivilstandsamt, die Eintragung der Verbindung überprüfen können.

Die homosexuellen Partner, die ihre Verbindung eingetragen haben, sind gezwungen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu respektieren, ausserdem müssen sie gemeinsam für die Erhaltung der häuslichen Gemeinschaft sorgen, jeder im Mass seiner eigenen Möglichkeiten. Ausserdem können sie nur mit der Zustimmung von beiden über ihre gemeinsame Wohnung bestimmen (verkaufen, mieten, Mietvertrag kündigen, verpfänden, mit Hypothek belasten, usw.). Auf Anfrage müssen gegenseitige Informationen über Einkünfte, Vermögen und Schulden ausgetauscht werden, wie es bereits durch das Gesetz für heterosexuelle Paare geschieht.

Wenn ein Partner nicht der eigenen Verpflichtung der Erhaltung und/oder der Unterstützung zu Gunsten des anderen Partners nachkommt, kann dieser den Rechtsweg gehen und den Richter anfragen für die Anordnung der Erfüllung.

Die Eintragung der häuslichen Gemeinschaft, hat nicht Konsequenzen auf den  rechtlichen Familiennamen. Jeder Partner behält den eigenen Familiennamen bei.

Während des gemeinsamen Lebens, vertritt jeder Partner die häusliche Gemeinschaft für die laufenden Notwendigkeiten dieser, sodass seine Taten, auch den anderen Partner solidarisch verpflichten. Jeder Partner jedoch, kann über sein Vermögen verfügen und haftet persönlich für seine Schulden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann jeder Partner ein Inventar von seinen Gütern vorbereiten, eine Tätigkeit, bei der die Firma Miralux Fiduciaria Sagl Ihnen ohne weiteres behilflich sein kann bei der Verfassung.

Durch eine Vermögensvereinbarung, bei dem die Firma Miralux Fiduciaria Sagl Ihnen bei der Verfassung behilflich sein kann, können die Partner eine spezielle Regelung vereinbaren, im Falle einer Aufhebung der eingetragenen Verbindung. Ausserdem immer durch eine Vereinbarung von dieser Natur, ist es möglich, zu entscheiden, dass das Vermögen der Partner geteilt wird gemäss bestimmten rechtlichen Bestimmungen anstatt anderer. Im praktischen, können die eingetragenen Paare, sich durch eine spezielle Vereinbarung, die von einer gesetzlichen Regelung nach Mass, je nach deren Anforderungen und Erwartungen ausstatten.

Eine solche Vereinbarung ist zum Beispiel sehr ratsam im Fall einer der Partner Kinder hätte. Die Vereinbarung muss verschiedene Probleme von gesetzlicher und erblicher Natur regeln, die sich ergeben könnten.

Was das Fremdenrecht und die schweizerische Staatsbürgerschaft anbetrifft, gelten die gleichen Bedingungen, die bei den Heterosexuellen Ehepartnern angewendet werden. Für die eingetragenen Paare ist, die Möglichkeit nicht gegeben, das Verfahren, der erleichterten Einbürgerung zu bekommen.

Im Bereich des Erbrechtes, der Sozialversicherungen und der berufliche Vorsorge, sieht das Gesetz für die homosexuellen Paare, die gleichen Rechte und Pflichten, wie die der heterosexuellen Ehepartnern vor. Es ist jedoch angebracht, solche Aspekte mittels einer speziellen Vereinbarung und/oder einem Testament zu regeln. Man muss aber nicht vergessen, dass das genannte Gesetz neu ist und dass es für dasselbe keinen rechtswissenschaftlichen Vorgang gibt, sei es in der Schweiz oder im Ausland. Es ist folglich einfach zu verstehen, dass es schwierig ist,  gewisse Situationen zu regeln, dort wo es der Fall ist, in diesem neuen gesetzlichen Bereich, wo es keine Erfahrungen und Entscheidungen gibt.

Insofern, kann Miralux Fiduciaria Sagl Ihnen behilflich sein und Sie beraten was zu Tun ist.

Man denke zum Beispiel an die Tatsache, dass das Gesetz vorher sieht für das Paar, dass die Verbindung einvernehmlich löschen möchte, es Pflicht ist, sich an den Zivilrichter zu wenden. Wenn die Partner mindestens seit einem Jahr getrennt leben, ist es möglich, die eingetragene Verbindung auch auf Antrag eines einzelnen Partners zu löschen. Für den Fall, zu bestimmten, einschränkenden Bedingungen, kann der Zivilrichter, Unterhaltsbeiträge zu Gunsten von einem Partner und zu Lasten des anderen anordnen.

Mit dem neuen Gesetz, sieht man endlich vor, dass ein Partner, der sich für Jahre um den Haushalt und den häuslichen Beistand für seinen Partner gekümmert hat, hat gemäss dem Gesetz Anrecht auf einen Teil der Erbschaft. Der Teil der Erbschaft ist in einem solchem Fall,  identischem mit dem eines überlebenden Ehepartners von einer heterosexuellen Paar.

Dank des neuen Gesetzes, kann ein Partner, der seine gewinnbringende Tätigkeit unterbricht, um sich der Pflege seines Partners zu widmen, nun eine Unterhaltsrente  anerkannt zu bekommen, im Falle einer Auflösung der eingetragenen Verbindung.

Mit der Eintragung ihrer Verbindung, haben die homosexuellen Partner  folglich die Möglichkeit, Ihre  Lebensgemeinschaft in klarer und sicherer Weise zu festigen und zu regeln.

Das Gesetz erlegt für die eingetragene häusliche Gemeinschaft, vorher nicht vorhandene Rechte und Verpflichtung auf, obgleich es nicht entgeltliche  Anpassungen für die homosexuellen Paare nach sich zieht. Es ist in diesem Fall ratsam, durch eine Vereinbarung, den Bericht über Gewinn und Verlust zwischen den Partnern vorzusehen.

Die eingetragene häusliche Gemeinschaft ist eine modernste juristische Einrichtung, in der Tat sehr flexibel, die sich gut für eine Regelung nach Mass für ein bestimmtes homosexuelles Paar gibt, diese kann durch eine spezielle Vereinbarung folglich die eigenen Vorteile, Aufgaben und Verpflichtungen regeln.

Das Gesetz für die eingetragene häusliche Gemeinschaft  am 1° Januar 2007 in Kraft treten ist.

Die Miralux Fiduciaria Sagl kann Sie begleiten und beraten.

 

 

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