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Das Wort kommt aus der englischen Sprache "to hold"
dass bedeutet in diesem Fall "innehaben". Die Holding Gesellschaften
werden tatsächlich mit dem Ziel gegründet, Quoten von anderen
einheimischen oder ausländischen Gesellschaften zu besitzen. |
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Mit dem Ausdruck Holding
versteht man all jene Gesellschaften die für den Hauptzweck das
dauerhafte Management von Investitionen zu anderen Unternehmen haben.
Mit Unterschied zu den anderen Schweizerkantonen, verlangt der Kanon
Zug nicht, dass die Holding Gesellschaften als reine
Beteiligungsgesellschaften gegründet werden. Es genügt dass die
Tätigkeiten in der Mehrheit aus Beteiligungen und vom Gewinn der
vorwiegend aus den Ertragseinkommen besteht. |
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Die Schweiz, Luxemburg,
Spanien und England sind nur vier Beispiele der
Jurisdiktionen, die extrem
interessante steuerliche Vorteile für die Holding Gesellschaften
anbieten. |
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ANDERE
VORTEILE VON DEN HOLDING GESELLSCHAFTEN |
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Die höhere Elastizität im
Gebrauch des Geldes. Eine Holding kann in der Tat zum Geldschrank
einer Gesellschaft werden. Wie in der kommunizierenden Röhrentheorie,
den Geldüberfluss von den Gesellschaften kann zugunsten anderer
Gesellschaften mit einer Umtauschtechnik von Holdingsbetriebsführung
mit steuerlichem Vorteilsregime gebraucht werden. |
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Der Kanton Zug bietet eine gute
Regierungsunterstützung und gute Verwaltungsinfrastrukturen an. Viele
berühmte Gesellschaften haben Ihren Hauptsitz in Zug, die den Kanton
Zug bevorzugen wegen dem niedrigen Steuersatz und das vorteilhafte
Geschäftklima. |
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Die Holding und die domizilierten
Gesellschaften (werden auch Sitzgesellschaften genannt) bekommen dauerhafte
Steuerbefreiung von
allen Kantons- und Gemeindesteuern, es muss nur der Reingewinn versteuert werden.
Die Steuer bewegt sich um 0,24%. Eine Gesellschaft mit CHF 100'000.-- Reinvermögen zahlt ungefähr CHF 240 im Jahr
an Kantons- und
Gemeindesteuern. Im Bundesdurchschnitt,
sind die Holding und die domizilierte Gesellschaften den anderen
gleichgestellt und zahlen 8,5% vom Gewinn, während
es auf das Vermögen keine Steuer gibt.
Um solche Vorteile zu bekommen, muss eine Holding oder eine
domizilierte
Gesellschaft seine Tätigkeiten ausserhalb der Schweiz durchführen.
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Die reinen Holding Gesellschaften zahlen nur 0,75 auf
Tausend, gerechnet auf das Aktienkapital (unter Aktienkapital
versteht man das in die Handelskammer eingeschriebene Aktienkapital). |
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Was die internationalen
Verhältnisse betrifft, haben die Holding Gesellschaften das Recht, die
ausländischen Quellensteuern zurück zu fordern auf der Grundlage des
Staatsvertrages, um eine doppelte Besteuerung durch Zinsen und
Dividenden zu begrenzen und auf andere Einnahmen, wo sie als Profite
aufgeführt sind. |
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