LIEGENSCHAFTEN |
IMMOBILIEN ZU VERMIETEN | ||||
IMMOBILIEN IM AUSLAND | ||||
Die MIRALUX FIDUCIARIA ist Begünstigte der Staatsbewilligung, um Aufträge durchzuführen, sei es bei Immobilienvermittlung, sei es für die Leitung und die Verwaltung von Gebäuden. Wir können insbesondere in den folgenden Gebieten arbeiten: | ||||
Verwaltung und Leitung der Mietimmobilien | ||||
Verwaltung und Leitung von Miteigentum (STWE) | ||||
Verwaltung von einzelnen Wohnungen, Geschäften, usw. | ||||
Beratung bei Immobilienförderungen (Bauberatung, Marktanalyse, Prüfung der Kostenvoranschlägen, usw.) | ||||
Beratung für die Erhaltung von Finanzierungen | ||||
Bauleitung und Geschäftsauflösungen | ||||
Immobilienvermittlung | ||||
Schätzungen und Gutachten | ||||
Planungen | ||||
Wir sind folglich die ideale Gesellschaft für die Suche von Kunden, die interessiert sind, Immobilien zu erwerben, sei es auch für die Leitung von Mietgebäuden, Handels- oder Industriegebäuden. | ||||
Wir können die Möglichkeit in Betracht ziehen, ein Mandat zu unterschreiben, für die Verwaltung Ihres Gebäudes, das im Kanton Tessin liegt, um Ihnen unsere Ratschläge für eine gesunde Verwaltung zu geben, auch aus steuerlicher und versicherungsmässiger Sicht | ||||
Dank unsere Kenntnisse und Handelsbeziehungen, können wir Ihnen beim An- und Verkauf von Ihrer Liegenschaft helfen, vor allem helfen bei der Vorbereitung der Verkaufsprospekte, bei der Veröffentlichung der Zeitungsinseraten und den Medien im Allgemeinen, und einen Käufer für Ihr Objekt aktiv zu suchen. Wir können Sie auch beim Aufsetzten der Verträge, die für den Vertragsabschluss notwendig sind. unterstützen. | ||||
Wir können alle Dokumente und Formulare vorbereiten, um so die Rechtsanforderungen zu erfüllen für den An- und Verkauf von einer Liegenschaft in der Schweiz, es werden besonders die Bewilligungen der Gemeinde, des Kantons und des Bundes verlangt. Zum Beispiel, kümmern wir uns um die Steuern, um zu überprüfen ob die Liegenschaft von Hypotheken, Pfand oder Pfändung belastet ist. Wir verlangen die notwendigen Genehmigungen bei den Steuerbehörden in Aussicht vom einem Abschluss von einem Verkaufsvertrages | ||||
Wir überprüfen die Möglichkeit, ob man Ihre Liegenschaft an Ausländer verkaufen kann, indem wir eine vorherige Genehmigung verlangen von den zuständigen Behörden. | ||||
Wir verlangen keine Provision als Immobilienvermittler bei der Unterschrift des Mandates, aber wir nehmen unsere Provision nur wenn das Resultat erzielt ist. | ||||
Unsere Schlussprovision ist sehr beschränkt und legt Wert auf die Wichtigkeit des Verkaufobjektes und seiner Vermittlung auf dem Immobilienmarkt. In einigen Fällen kann man sogar absehen von dem Bezug einer Provision. | ||||
Der Tätigkeitsbereich unserer Gesellschaft, schweift auf den ganzen Kanton aus. Wir können Ihre Liegenschaften auf italienisch, deutsch, französisch, englisch, russisch, spanisch und portugiesisch bearbeiten und bekannt machen. | ||||
Wir sind bereit, Ihre Anfragen anzuhören und mit Profit zu verwirklichen. | ||||
HABEN SIE ZU VERKAUFEN | ||||
ein Haus, ein Grundstück, ein Rustico, ein Mietshaus, ein Industrie- oder Handelsobjekt, usw. ? | ||||
WENDEN SIE SICH AN UNS | ||||
Wir suchen dauernd für unsere tauglichen Kunden, irgendein Immobilienobjekt. | ||||
Wieso dient unsere Hilfe ? |
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Die Schweiz besitzt eine sehr einschränkende Gesetzgebung, die den freien Zugang zum Immobilieneigentum von Seite einer im Ausland lebenden Person behindern. Die so genannte Lex Friedrich verbietet somit Ausländern die nicht im Besitze einer Aufenthaltsgenehmigung sind, den freien Ankauf von Immobilieneigentum in der Schweiz. Es gibt aber wichtige und zahlreiche Ausnahmen. | ||||
Zum Beispiel: |
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Aus der folgenden Schweizerkarte können Sie ersehen, wo Sie Wohnungen oder Häuser kaufen können. | ||||
In der Schweiz, haben die Kantone die Befugnis, im Falle eines Kaufes von einer Ferienwohnung oder Ferienhaus von Ausländern, selbst eine Genehmigen zu erlassen. Dass heisst, dass man in einigen im voraus festgesetzten Gebieten kaufen kann, aber es in anderen Gebieten unmöglich ist, wenn man nicht wenigstens eine Aufenthaltsgenehmigung Typ B hat. | ||||
Karte wo man Kaufen kann |
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Da wir uns mit Immobilieninvestitionen beschäftigen, können wir für Sie verschiedene und günstige Möglichkeiten auswählen, auch können wir Ihnen bei der Formalisierung der Unterlagen, bei den Verhandlungen für die Verwaltung der Liegenschaft, sowie bei der Steuererklärung behilflich sein. Auch können wir schon für eine Versicherungsdeckung sorgen, usw. |
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Man kann ein
Darlehen in
Schweizer Franken zu einem
fixen oder schwankenden Zins zu ca. 1,9%
im Jahr von einer Lokalbank erhalten. Die Bank finanziert vor allem
zahlungsfähige und über Referenzen verfügende Kunden mit einer Höchstsumme
von 80%
des Kaufspreises. |
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Wir schlagen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten vor: | ||||
in Bau befindlich (günstige Finanzierungsbedingungen) |
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Die Immobilienpreise in der Schweiz sind sehr verschieden und sehr schwankend je nach Lage. Die Touristengegenden sind die gefragtesten und somit auch die teuersten. Was die Häuser mit Grundstück betrifft, kann der Preis zwischen Fr. 200'000.-- bis zu einigen Millionen CHF schwanken. Der Quadratmeterpreis einer Wohnung im Kanton Tessin schwankt von 2'000.-- bis 10'000.-- CHF/m2. Der Liegenschaftsmarkt in der Schweiz hat gute Voraussichten, dank der Stabilität des Schweizer Frankens, der immer sehr konkurrenzfähig ist, gegenüber der ausländischen Währung und wird im allgemeinen als Zufluchtswährung benutzt. | ||||
Kaufbedingungen einer Liegenschaft |
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Beim Kauf einer
Liegenschaft, zahlt der Käufer den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis.
Ausserdem übernimmt er auch die ca. 2% für die Nebenkosten (inbegriffen
Notar und andere Leistungen die den Verkauf betreffen). Dieser Prozentsatz
von 2 % ist einer der günstigsten von Europa. In Frankreich ist dieser
Prozentsatz 7 %. In Italien ist er sogar um einiges Höher. Ausserdem kann
der Käufer ein Hypothekardarlehen von höchstens 80 % des Kaufpreises
erhalten. Der Zins von einem solchen Darlehen beträgt ca. 1.9% im Jahr. Die
Amortisierung ist nicht Pflicht, kann aber 1-2 % im Jahr betragen. Zu
bemerken ist, dass die Schweizer Banken, zum Unterschied zu den
italienischen, zwingen so zu sagen nie den Kunden, das Darlehen in 10/20
Jahren zu tilgen. Es reicht die Hypothekarzinsen regelmässig zu bezahlen. |
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