LIEGENSCHAFTEN


 

IMMOBILIENOFFERTEN IN DER SCHWEIZ ZU VERKAUFEN

 
IMMOBILIEN ZU VERMIETEN
 
IMMOBILIEN IM AUSLAND
 

FERTIGE TÄTIGKEITEN

 
 
Die MIRALUX FIDUCIARIA ist Begünstigte der Staatsbewilligung, um Aufträge durchzuführen, sei es bei Immobilienvermittlung, sei es für die Leitung und die Verwaltung von Gebäuden. Wir können insbesondere in den folgenden Gebieten arbeiten:
 
 
Verwaltung und Leitung der Mietimmobilien
Verwaltung und Leitung von Miteigentum (STWE)
Verwaltung von einzelnen Wohnungen, Geschäften, usw.
Beratung bei Immobilienförderungen (Bauberatung, Marktanalyse, Prüfung der Kostenvoranschlägen, usw.)
Beratung für die Erhaltung von Finanzierungen
Bauleitung und Geschäftsauflösungen
Immobilienvermittlung
Schätzungen und Gutachten
Planungen
 
 
Wir sind folglich die ideale Gesellschaft für die Suche von Kunden, die interessiert sind, Immobilien zu erwerben, sei es auch für die Leitung von Mietgebäuden, Handels- oder Industriegebäuden.
 
Wir können die Möglichkeit in Betracht ziehen, ein Mandat zu unterschreiben, für die Verwaltung Ihres Gebäudes, das im Kanton Tessin liegt, um Ihnen unsere Ratschläge für eine gesunde Verwaltung zu geben, auch aus steuerlicher und versicherungsmässiger Sicht
 
Dank unsere Kenntnisse und Handelsbeziehungen, können wir Ihnen beim An- und Verkauf von Ihrer Liegenschaft helfen, vor allem helfen bei der Vorbereitung der Verkaufsprospekte, bei der Veröffentlichung der Zeitungsinseraten und den Medien im Allgemeinen, und einen Käufer für Ihr Objekt aktiv zu suchen. Wir können Sie auch beim Aufsetzten der Verträge, die für den Vertragsabschluss notwendig sind. unterstützen.
 
Wir können alle Dokumente und Formulare vorbereiten, um so die Rechtsanforderungen zu erfüllen für den An- und Verkauf von einer Liegenschaft in der Schweiz,  es werden besonders die Bewilligungen der Gemeinde, des Kantons und des Bundes verlangt. Zum Beispiel, kümmern wir uns um die Steuern, um zu überprüfen ob die Liegenschaft von Hypotheken, Pfand oder Pfändung belastet ist. Wir verlangen die notwendigen Genehmigungen bei den Steuerbehörden in Aussicht vom einem Abschluss von einem Verkaufsvertrages
 
Wir überprüfen die Möglichkeit, ob man Ihre Liegenschaft an Ausländer verkaufen kann, indem wir eine vorherige Genehmigung verlangen von den zuständigen Behörden.
 
Wir verlangen keine Provision als Immobilienvermittler bei der Unterschrift des Mandates, aber wir nehmen unsere Provision nur wenn das Resultat erzielt ist.
 
Unsere Schlussprovision ist sehr beschränkt und legt Wert auf die Wichtigkeit des Verkaufobjektes und seiner Vermittlung auf dem Immobilienmarkt. In einigen Fällen kann man sogar absehen von dem Bezug einer Provision.
 
Der Tätigkeitsbereich unserer Gesellschaft, schweift auf den ganzen Kanton aus. Wir können Ihre Liegenschaften auf italienisch, deutsch, französisch, englisch, russisch, spanisch und portugiesisch bearbeiten und bekannt machen.
 
Wir sind bereit, Ihre Anfragen anzuhören und mit Profit zu verwirklichen.
 
HABEN SIE ZU VERKAUFEN
 
ein Haus, ein Grundstück, ein Rustico, ein Mietshaus, ein Industrie- oder Handelsobjekt, usw. ?
 
WENDEN SIE SICH AN UNS
 
Wir suchen dauernd für unsere tauglichen Kunden, irgendein Immobilienobjekt.
 

Wieso dient unsere Hilfe ?

 
Die Schweiz besitzt eine sehr einschränkende Gesetzgebung, die den freien Zugang zum Immobilieneigentum von Seite einer im Ausland lebenden Person behindern. Die so genannte Lex Friedrich verbietet somit Ausländern die nicht im Besitze einer Aufenthaltsgenehmigung sind, den freien Ankauf von Immobilieneigentum in der Schweiz. Es gibt aber wichtige und zahlreiche Ausnahmen. 
 

Zum Beispiel:

 

Ausländer können in Gebäude mit gemässigter Miete investieren in bestimmten Schweizer Kantonen. Dass sind neue Gebäude, die für eine gemässigte Miete, die unter dem Marktangebot liegt, vermietet werden. Wegen dem gibt es einen Erlass der Lokaltaxen für bis zu zwanzig Jahren, nach dieser Zeit kann die Miete erhöht werden.

Ausländer, die im Ausland wohnhaft sind, können Ferienhäuser in der Schweiz, in Touristengebieten, kaufen. Unsere Gesellschaft ist in der Lage  Ihnen Wohnungen oder Häuser und Villen, die diesen Anforderung des Gesetzes gerecht werden. Wir können die Verhandlungen in wenigen Tagen vorbereiten, wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten. Auch in diesem Fall wird der Kaufsvertrag vor einem Notar unterschrieben.

Ausländer, die im Ausland wohnhaft sind können auch Industrie- oder Geschäftsgebäude ohne grosse Schwierigkeit kaufen, Hauptsache in diesem Fall ist, dass das Gebäude industriellem oder handwerklichem Zweck dient.

Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung Typ B, können Immobilien kaufen, im Falle, dass es alles Wohnsitz benutzt wird, der aber nicht mehr als 3000 Quadratmeter gross sein darf.

Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung Typ C, haben sozusagen keine Beschränkung beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz.

Grenzgänger können Liegenschaften in der Schweiz kaufen, ohne besondere Einschränkungen.

 
Aus der folgenden Schweizerkarte können Sie ersehen, wo Sie Wohnungen oder Häuser kaufen können.
 
In der Schweiz, haben die Kantone die Befugnis, im Falle eines Kaufes von einer Ferienwohnung oder Ferienhaus von Ausländern, selbst eine Genehmigen zu erlassen. Dass heisst, dass man in einigen im voraus festgesetzten Gebieten kaufen kann, aber es in anderen Gebieten unmöglich ist, wenn man nicht wenigstens eine Aufenthaltsgenehmigung Typ B hat.
 

Karte wo man Kaufen kann

 
 

Zone in der es sozusagen unmöglich ist zu Kaufen

Zone in der es sehr schwierig ist zu Kaufen

Zone in der es möglich ist zu Kaufen

 
 

Da wir uns mit Immobilieninvestitionen beschäftigen, können wir für Sie verschiedene und günstige Möglichkeiten auswählen, auch können wir Ihnen bei der Formalisierung der Unterlagen, bei den Verhandlungen für die Verwaltung der Liegenschaft, sowie bei der Steuererklärung behilflich sein. Auch können wir schon für eine Versicherungsdeckung sorgen, usw.

 

Man kann ein Darlehen in Schweizer Franken zu einem fixen oder schwankenden Zins zu ca. 1,9% im Jahr von einer Lokalbank erhalten. Die Bank finanziert vor allem zahlungsfähige und über Referenzen verfügende Kunden mit einer Höchstsumme von 80% des Kaufspreises.
Selbstverständlich kann man nicht mit Geld, dass von kriminellen Aktivitäten herführt erwerben. Ausländer können nur bewilligte Liegenschaften kaufen. Der Kaufvertrag muss immer vor einem Notar, der sich versichert, dass alles legal ist unterschrieben werden. Es ist ferner zu beachten, dass das Gesetz  einem Schweizerbürger verbietet, für einen Ausländer eine Liegenschaft zu kaufen, auch wenn dieser Ihm sein Geld leiht. Es handelt sich in der Tat um ein illegales Verfahren und die ganze Handlung ist gemäss Schweizerrecht ungültig. 
Unsere Gesellschaft bietet Ihnen ihre Hilfe an beim Kauf einer Liegenschaft im Kanton Tessin und der Lösung eventueller rechtlichen Fragen, zum Beispiel wegen Aufenthalt in der Schweiz des Besitzers der Liegenschaft und seiner Familie oder Freunden. 
Üblicherweise können wir den Kauf innerhalb 48 Stunden vorbereiten, da wir uns um alles nötige kümmern.

 
Wir schlagen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten vor:
 
in Bau befindlich (günstige Finanzierungsbedingungen)

Neubauten (sofort bewohnbar)

gebraucht, aber in gutem Zustand
 
Die Immobilienpreise in der Schweiz sind sehr verschieden und sehr schwankend je nach Lage. Die Touristengegenden sind die gefragtesten und somit auch die teuersten. Was die Häuser mit Grundstück betrifft, kann der Preis zwischen Fr. 200'000.-- bis zu einigen Millionen CHF schwanken. Der Quadratmeterpreis einer Wohnung im Kanton Tessin schwankt von 2'000.-- bis 10'000.-- CHF/m2. Der Liegenschaftsmarkt in der Schweiz hat gute Voraussichten, dank der Stabilität des Schweizer Frankens, der immer sehr konkurrenzfähig ist, gegenüber der ausländischen Währung und wird im allgemeinen als Zufluchtswährung benutzt.
 

Kaufbedingungen einer Liegenschaft 

 

Beim Kauf einer Liegenschaft, zahlt der Käufer den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis. Ausserdem übernimmt er auch die ca. 2%  für die Nebenkosten (inbegriffen Notar und andere Leistungen die den Verkauf betreffen). Dieser Prozentsatz von 2 %  ist einer der günstigsten von Europa. In Frankreich ist dieser Prozentsatz 7 %. In Italien ist er sogar um einiges Höher. Ausserdem kann der Käufer ein Hypothekardarlehen von höchstens 80 % des Kaufpreises erhalten. Der Zins von einem solchen Darlehen beträgt ca. 1.9% im Jahr. Die Amortisierung ist nicht Pflicht, kann aber 1-2 % im Jahr betragen. Zu bemerken ist, dass die Schweizer Banken, zum Unterschied zu den italienischen, zwingen so zu sagen nie den Kunden, das Darlehen in 10/20 Jahren zu tilgen. Es reicht die Hypothekarzinsen regelmässig zu bezahlen.
In der Regel, werden die von Ausländern gekauften Liegenschaften nicht vermietet, sondern Sie bewohnen sie selbst während den Ferien oder bei Geschäftsreisen. 
Ausländer haben das Recht sich (ohne Bewilligung) für einen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten im Jahr in der Schweiz aufzuhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss man eine Spezialbewilligung einholen.

 

 

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