LIECHTENSTEIN
Das erlaubte
Mindestkapital für die AG (Aktiengesellschaft), ist CHF 50' 000.--,
während jenes der Anstalt und der Stiftungen CHF 30' 000.-- sind.
Diese 3 Gesellschaftstypen sind nur einer Pauschalsteuer von CHF
1000.--/Jahr unterworfen und das unabhängig von dem Einkommen oder
von den Verlusten, die durch die Gesellschaft erzeilt wurden.
Es gibt keine Steuer auf die Dividenden für die Aktionäre einer
Anstalt und einer Stiftung, während es eine Steuer von 4% auf die
Dividenden von einer AG gibt, wenn das an die Aktionäre
verteilte Einkommen den Betrag von CHF 1' 000'000.-- pro Jahr
überschreitet.
Es ist Pflicht, die Bilanz jedes Jahr vorzuzeigen. Praktisch macht
man das ohne viele Formalitäten, durch die Vermittlung des Verwalters,
der in Liechtenstein wohnt.
Im allgemeinen, die Gesellschaften, die ihren Sitz in Liechtenstein
haben, verfügen
über ein Bankkonto in einer Liechtensteinischen Bank, ein Land, sehr
bekannt durch sein Bankgeheimnis.
Die Eröffnung eines
Bankkontos im einen anderen Land ist möglich.
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